nach 1945 LPG Ausgabe |


LPG Ausgaben


  
Verschiedene Randornamente


1 Mark der Deutschen Notenbank
  


  Datum: 1968
  Wasserzeichen: ohne
  Druckerei:
  Größe: 92 mm * 67 mm
  Emittent: LPG Gollmitz
  Unterschrift(en): ohne
  Kataloge:
Anmerkung:
  • Mark der Deutschen Notenbank war gültig vom 01. August 1964 bis 31. Dezember 1967



  • 2 Mark der Deutschen Notenbank
      


      Datum: 1968
      Wasserzeichen: ohne
      Druckerei:
      Größe: 92 mm * 67 mm
      Emittent: LPG Gollmitz
      Unterschrift(en): ohne
      Kataloge:
    Anmerkung:
  • Mark der Deutschen Notenbank war gültig vom 01. August 1964 bis 31. Dezember 1967



  • 10 Mark der Deutschen Notenbank
      


      Datum: 1968
      Wasserzeichen: ohne
      Druckerei:
      Größe: 92 mm * 67 mm
      Emittent: LPG Gollmitz
      Unterschrift(en): ohne
      Kataloge:
    Anmerkung:
  • Mark der Deutschen Notenbank war gültig vom 01. August 1964 bis 31. Dezember 1967



  • 20 Mark der Deutschen Notenbank
      

    Abbildung mit freundlicher Genehmigung Henning Ihlenfeldt

      Datum: 1968
      Wasserzeichen: ohne
      Druckerei:
      Größe: 92 mm * 67 mm
      Emittent: LPG Gollmitz
      Unterschrift(en): ohne
      Kataloge:
    Anmerkung:
  • Mark der Deutschen Notenbank war gültig vom 01. August 1964 bis 31. Dezember 1967



  • Aus dem Nordkurier vom 18.04.2017, Seite 27 "Kuriose Marken und Scheine" von Bernhardt Rengert

    Aus einem Interview zwischen dem Bäckermeister Henning Ihlenfeldt aus Füstenwerder (Neubrandenburger Münzverein) und dem ehemaligen LPG Vorsitzen (LPG Gollmitz) Burkhard Gruner war folgendes zu erfahren.
    Diese Scheine waren eine einmalige Ausgabe. Die Idee wurde von der LPG "Neuholland" übernommen. So sollten diese Wertgutscheine ebenfalls zur innerbetrieblichen Verrechnung Verwendung finden. Zwei Studenten wurden damit beauftragt, die Realisierungsphase zu betreuen. Das Vorhaben wurde allerdings vom LPG Vorstand im Jahre 1968 letztendlich abgelehnt. Nun war aber eine unbekannte Menge dieser Wertgutscheine schon gedruckt und wurden dennoch verwendet, jedoch nicht für die innerbetriebliche Verrechnung, sondern für Betriebsfeiern zur Einlösung von Speisen und Getränken. Die Wertgutscheine wurden dennoch später vernichtet.